21. 8.//22. 8. 2009 - 1. Ramadan
Beginn der Fastenzeit im 9. Monat des islamischen Jahres, türkisch Ramazan; zur geistigen und körperlichen Erneuerung fastet man von der Morgendämmerung bis Sonnenuntergang
Info
Eine der fünf »Säulen des Islam« ist das Fasten, ein Gebot, das von den Gläubigen alljährlich befolgt wird. Das Fastenritual richtet sich wie alle islamisch-religiösen Feste und Gedenktage nach dem islamischen Mondkalender. Im Unterschied zu dem uns bekannten Sonnenjahr ist das islamische Mondjahr 11-12 Tage kürzer (insgesamt zählt das Jahr 354 Tage); und so »wandert« der Fastenmonat jeweils im 9. islamischen Monat durch unsere Jahreszeitrechung. 36 Jahre dauert jeweils eine »Wanderung« bis zum Ausgangsdatum; so ging der Fastenmonat im Jahre 2000 vom 27. November bis zum 26. Dezember, dieses Jahr hingegen geht er vom 15.10. bis zum 14.11.
Das Fastengebot, erstmals zur Jahreswende 625/626 n.Chr. eingeführt, dauert 29 bzw. 30 Tage. In dieser Zeit der geistigen wie körperlichen Erneuerung muß der Gläubige von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang enthaltsam leben. Zudem soll er sich mit seinen Feinden versöhnen und Arme soweit er selbst in der Lage ist an seinem Besitz teilhaben lassen. Fünfmal täglich wird gebetet, nach Sonnenuntergang allerdings darf das meist reichhaltige Abendmahl zu sich genommen werden. Abschluß der Ramadanzeit ist das Fest des Fastenbrechens, nachvollzogenes Ritual im Sinne des Propheten Mohammed. Dieses Fest im Türkischen Ramazan Bayrami, im Arabischen Id al-Fitr genannt beendet die Fastenzeit und ist zugleich Beginn für das auch hierzulande bekannte türkische Zuckerfest.
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